Ein Unfall sorgt für Stress und Unannehmlichkeiten. Selten sind Sie als Betroffener ausreichend informiert, um in dieser Situation selbstsicher das Richtige zu tun.
Wir erstellen Ihnen ein unabhängiges und qualifiziertes Gutachten, damit Sie korrekte Entscheidungen treffen können. Als unabhängiges KFZ-Sachverständigen Büro können wir Ihnen fachgerecht weiterhelfen.
In unseren Gutachten werden alle Werte, wie z.B. Stundensätze der markengebundenen Fachwerkstatt, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert, Ausfalltage, Reparaturkostenvergleich, Reparaturweg und Kosten, Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungszeit einzeln ausgewiesen.
Gutachten klären Sachverhalte und sind der Grundstein für die Schadenregulierung und Beweissicherung. Das Gutachten gibt Ihnen die Basis zur Sicherung Ihrer Ansprüche.
Ein Unfall sorgt für Stress und Unannehmlichkeiten. Selten sind Sie als Betroffener ausreichend informiert, um in dieser Situation selbstsicher das Richtige zu tun.
Wir erstellen Ihnen ein unabhängiges und qualifiziertes Gutachten, damit Sie korrekte Entscheidungen treffen können. Als unabhängiges KFZ-Sachverständigen Büro können wir Ihnen fachgerecht weiterhelfen.
In unseren Gutachten werden alle Werte, wie z.B. Stundensätze der markengebundenen Fachwerkstatt, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert, Ausfalltage, Reparaturkostenvergleich, Reparaturweg und Kosten, Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungszeit einzeln ausgewiesen.
Gutachten klären Sachverhalte und sind der Grundstein für die Schadenregulierung und Beweissicherung. Das Gutachten gibt Ihnen die Basis zur Sicherung Ihrer Ansprüche.
Der sogenannte Geschädigte hat u.a. das Recht einen qualifizierten, unabhängigen KFZ-Sachverständigen zu beauftragen, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten.
Das Gutachten dient zur Feststellung von Schadenumfang, Schadenhöhe, Reparaturdauer sowie einer eventuell anfallenden Wertminderung.
Im Totalschadenfall dokumentiert der Sachverständige den marktgerechten Wiederbeschaffungswert, einen eventuell anfallenden Restwert sowie die voraussichtliche Wieder- beschaffungsdauer. Die Kosten für das Gutachten hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen.
Lediglich bei sogenannten Bagatellschäden (Schadenhöhe je nach Gerichtsbezirk nicht höher als ca. 750 bis 1.000 €) werden die Kosten für ein Gutachten nicht übernommen, hier reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag aus, der durch Ihren Sachverständigen entsprechend erstellt wird.
- Inanspruchnahme eines Mietwagens oder Nutzungsausfallentschädigung
Für die Dauer des reparaturbedingten Fahrzeugausfalls bei tatsächlich durchgeführter Reparatur oder im Totalschadenfall für die Wiederbeschaffungsdauer können Sie grundsätzlich einen Mietwagen beanspruchen
Benötigen Sie keinen Mietwagen, haben Sie für die Reparatur- dauer oder für die Wiederbeschaffungsdauer alternativ Anspruch auf die sogenannte Nutzungsausfallentschädigung.
- Einschaltung eines Rechtsanwaltes Ihres Vertrauens
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Die Kosten hierfür hat auch grundsätzlich die Versicherung des Schädigers zu übernehmen.
Für die Fahrzeugbesitzer ist ein Wertgutachten von hoher Wichtigkeit, da besonders bei Diebstahl oder Fahrzeugbrand, eine nachträgliche Bewertung sehr schwierig oder gar unmöglich ist.
Eine vorher durchgeführte umfangreiche Fahrzeugbesichtigung mit abschließendem Gutachten, inklusive Fotos, dient als Grundlage zur Ermittlung des Fahrzeugwertes für die Versicherung.
Der sogenannte Geschädigte hat u.a. das Recht einen qualifizierten, unabhängigen KFZ- Sachverständigen zu beauftragen, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten.
Das Gutachten dient zur Feststellung von Schadenumfang, Schadenhöhe, Reparaturdauer sowie einer eventuell anfallenden Wertminderung.
Im Totalschadenfall dokumentiert der Sachverständige den marktgerechten Wiederbeschaffungswert, einen eventuell anfallenden Restwert sowie die voraussichtliche Wieder- beschaffungsdauer. Die Kosten für das Gutachten hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen.
Lediglich bei sogenannten Bagatellschäden (Schadenhöhe je nach Gerichtsbezirk nicht höher als ca. 750 bis 1.000 €) werden die Kosten für ein Gutachten nicht übernommen, hier reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag aus, der durch Ihren Sachverständigen entsprechend erstellt wird.
- Inanspruchnahme eines Mietwagens oder Nutzungsausfallentschädigung
Für die Dauer des reparaturbedingten Fahrzeugausfalls bei tatsächlich durchgeführter Reparatur oder im Totalschadenfall für die Wiederbeschaffungsdauer können Sie grundsätzlich einen Mietwagen beanspruchen
Benötigen Sie keinen Mietwagen, haben Sie für die Reparatur- dauer oder für die Wiederbeschaffungsdauer alternativ Anspruch auf die sogenannte Nutzungsausfallentschädigung.
- Einschaltung eines Rechtsanwaltes Ihres Vertrauens
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Die Kosten hierfür hat auch grundsätzlich die Versicherung des Schädigers zu übernehmen.